Mein Unterricht ist für alle, die das Gitarrenspiel erlernen oder vertiefen möchten und auch für solche, die sich für Musiktheorie / Harmonielehre, das Ukulelen- oder Gitalelenspiel interessieren. Dabei sind mir folgende Punkte wichtig:
Was die Dauer des Unterrichts anbelangt, empfehle ich 45 oder 60 Min. / Lektion
Der Einstieg in den Unterricht ist jeder Zeit möglich. Ideales Anfangsalter: ab 7-jährig. Früherer Beginn nach Abklärung - und für Ukulele - auch ab 5-jährig möglich.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und bin gerne bereit Sie auch kostenlos rund um die Gitarre zu beraten.
Eine unverbindliche Schnupper- und Kennenlernlektion dauert zwischen 45-60 Minuten und kostet Fr. 80.00. Beim Entscheid für den Unterricht gebe ich auch gerne mal eine Lektion gratis und der Unterricht ist verbindlich. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen.
Einzellektion 60 Min à Fr. 90.00
Einzellektion 45 Min à Fr. 80.00
Einzellektion 30 Min à Fr. 70.00 (Kinder, Jugendliche)
Unterrichtszubehör und sonstige Materialien sind nicht im Honorar enthalten. Kopien einzelner Stücke, Lieder sind jedoch inkl.
Andere Unterrichtskombinationen, wie z.B. ein 5- oder 10-Lektionen Abo, Doppel- oder Trippel-Lektionen z.B. 1x im Monat etc. können vorgeschlagen und in Übereinstimmung abgemacht werden. Der Preis eines 5- oder 10-Lektionen Abos ergibt sich aus den Einzellektionen x5 oder x10 mit einem Rabatt von Fr. 5.00 bis 20.00 (je nach Abo - exkl. 30 Min) und ist 2 oder 4 Monate gültig.
Für Schüler und Schülerinnen, die den Unterricht nur 1x im Monat besuchen, entfällt der Rabatt.
Da ich Mitglied beim SMPV bin, können meine Schüler und Schülerinnen 2x im Jahr an einem - vom SMPV organisierten - Schülerkonzert mitspielen. Das ist eine gute Gelegenheit, Verwandte und Bekannte einzuladen und ihnen vorzuspielen. Für viele Schülerinnen und Schüler ist dies ein gutes Ziel, auf das hin sie eifrig und voller Motivation üben. Es kann sie richtig inspirieren, ähnlich wie beim Stufentest (unter der Rubrik "Extras").
Die Ferien richten sich nach den Schulferien der angeschlossenen Gemeinde im Kanton ZH.
Auf Wunsch ist es auch möglich, Unterricht in der Ferienzeit zu nehm
Im Verhinderungsfall muss die Absenz bis spätestens am Vortag mitgeteilt werden. Einzelne Unterrichtsausfälle wegen Krankheit, Unfall, Schulanlässen werden nach Möglichkeit vor- oder nachgeholt, wenn es frühzeitig mitgeteilt wurde. Zu spät abgesagte oder versäumte Lektionen können nicht vom Honorar abgezogen werden.
Für IV/EL/Sozialbezüger ist ein speziell günstiger Preis möglich. Reden Sie mit mir und wir werden eine gute Lösung finden; denn der Preis soll Sie nicht daran hindern, Unterricht nehmen zu können.